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Bewerbung und Zulassung

Der Studiengang wird von den Programmbeauftragten Herrn Prof. Dr. Mansel in Köln und Herr Asst. Prof. Dr. Murat Can Atakan, LL.M. in Istanbul gemeinsam betreut. Jährlich werden zum Wintersemester fünfzehn deutschsprachige Studierende durch die Universität zu Köln  und weitere fünfzehn türkischsprachige Studierende durch die Altınbaş Üniversitesi zugelassen.

 

 

 

Die benötigten Unterlagen sind:

Hochschulzugangsberechtigung Deutsches Abiturzeugnis (beglaubigte Kopie) bzw. Oberstufenzeugnisse aus Q1 und Q2 und Nachreichung des Abiturzeugnisses oder gleichwertiger nichttürkischer Abschluss
Motivationsschreiben Das Motivationsschreiben muss in türkischer Sprache verfasst sein. (1 bis max. 2 Seiten)
Tabellarischer Lebenslauf Der Lebenslauf ist auf Deutsch einzureichen.
Bewerbungsformular Das Bewerbungsformular ist ihrer Bewerbung beizufügen. (Bitte beachten Sie das dazugehörige Merkblatt!)

Ihre Bewerbung ist bis zum Bewerbungsende elektronisch an dtb-zibSpamProtectionuni-koeln.de zu richten. Die benötigten Unterlagen sind in einer PDF zusammenzufügen. Bewerbungsschluss ist der 15. Juli 2024.

Ein Nachweis über die Beherrschung der türkischen Sprache ist der Bewerbung nicht notwendigerweise beizulegen. Bitte beachten Sie jedoch, dass ein Wechsel nach Istanbul nur durch das Bestehen des türkischen Rechtsterminologiekurs mit der mind. Note "Vollbefriedigend" möglich ist. Dazu befähigt sind regelmäßig nur Studierende, die bereits zu Beginn des Studiums ein sehr hohes Sprachniveau auf Türkisch haben. 


Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren: 

Bitte beachten Sie: Die Zulassung zum Deutsch-Türkischen Studiengang bedeutet nicht automatisch die Zulassung zum Studiengang „Erste Prüfung“.
Es handelt sich um zwei gesonderte Zulassungsverfahren. Daher wird den Bewerberinnen und Bewerbern empfohlen, sich gleichzeitig um einen Studienplatz mit dem Abschlussziel „Erste Prüfung“ zu bewerben, wenn der Bachelorstudiengang zum Studiengang mit Abschluss „Erste Prüfung“ parallel studiert werden soll (Informationen zu der Bewerbung finden Sie hier.) Damit sollen die oben genannten Vorteile eines gemeinsamen Abschlusses erreicht werden und der Weg für die postuniversitäre Ausbildung für die klassischen juristischen Berufe eröffnet werden.

Bewerbungsfrist für das Studienfach mit Abschluss „Erste Prüfung“ ist in der Regel ebenfalls der 15. Juli eines jeden Jahres.

Nur wenn Sie für beide Studiengänge eine Zulassung erhalten, sind Sie für beide Studiengänge eingeschrieben. Anderenfalls liegt nur eine Einschreibung für den Studiengang vor, für den die Zulassung erfolgt ist.

Es bleibt den Bewerberinnen und Bewerbern vorbehalten, auch zu einem späteren Zeitpunkt die Zulassung zum Studiengang Rechtswissenschaften „Erste Prüfung“ im Studierendensekretariat zu beantragen, wenn Sie zunächst nur zum Bachelorstudiengang zugelassen werden. Nähere Informationen zu solchen Einstiegsmöglichkeiten bietet das Studierendensekretariat.