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Sprachanforderungen

Die Unterrichtssprache an der Universität zu Köln ist Deutsch. Daher sind für das Studium Vorkenntnisse, bzw. die Bereitschaft, die deutsche Sprache im Rahmen des Auslandsaufenthalts zu lernen, unerlässlich. Kurse im deutschen Recht werden immer auf Deutsch gehalten.

Wenn ausschließlich Kurse auf Englisch (z.B. zu US-Amerikanischem Recht oder internationalem Recht) belegt werden, ist kein Nachweis der deutschen Sprache erforderlich.

Studierende benötigen daher entweder das Deutsch-Niveau A1 oder das Englisch-Niveau B1, um an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln als Austauschstudierende nominiert zu werden. Die Überprüfung der Sprachkenntnisse übernimmt die Heimatuniversität. Es ist nicht notwendig, der Universität zu Köln ebenfalls die Sprachnachweise vorzulegen.

Es wird ausdrücklich empfohlen, während des Aufenthalts in Köln an den angebotenen Deutschkursen teilzunehmen.